Diese sehr schöne Wohnung mit Blick auf Festung Kufstein und Pendling, liegt in einer beliebten Wohngegend in Kufstein.
Aufgrund der zentralen Lage sind sämtliche Infrastruktureinrichtungen in unmittelbarer Nähe: Schule, Bank, Kindergarten, SPAR in 5 Gehminuten, Bahnhof und zum Stadtkern in 8 Gehminuten, die Bushaltestelle ist 50 Meter entfernt.
Nach wenigen Stufen im Eingangsbereich betreten sie die helle, moderne und großzügige Wohnung.
Garderobe
Offener Wohnbereich
Küche und Essbereich
Badezimmer mit Badewanne/Duschkabine mit Sauna-Funktion und WC
extra Gäste WC
3 Schlafzimmer
Balkon mit ca. 18 m² mit Ausblick auf die Festung Kufstein und Pendling
Abstellraum, Kellerabteil mit ca. 7 m²
Der Tiefgaragenparkplatz ist nicht im Kaufpreis enthalten
Monatliche Betriebskosten: ca. EUR 330,00
Historisches Flair und städtisches Leben in der Festungsstadt Kufstein
Der Weg führt leicht nach unten. Kopfsteinpflaster. Bunte Hausfassaden. Schnörkel. Liebevolle Details. Kaffeetische laden zum Verweilen ein. In den Auslagen die neuesten Trends.
Gustieren. Flanieren. Der Blick geht nach oben. Das Wahrzeichen von Kufstein thront erhaben in der Mitte der Stadt. Historisches Flair am grünen Inn umgeben von der Tiroler Bergwelt in der Festungsstadt Kufstein.
Stadt trifft Natur historisch umrahmt
Wiesen. Wälder. Seen. Das Naturschutzgebiet Wilder und Zahmer Kaiser im Blick. Historischer Charme trifft auf kulturelle Hochgenüsse. Operettensommer Kufstein. Kufstein Unlimited.
Märkte und Genusstage zeigen die Facetten der Festungsstadt. Mittelalterliches Spektakel beim Ritterfest. Almgenüsse beim Almabtrieb quer durch die Stadt. Besinnliche Momente beim Weihnachtszauber.
Kulinarische Spezialitäten vom Weinfest bis zur Pop up Natur.Küche. Starke Marken international präsent. Riedel Glas. Mit dem Kaiserlift in die Tiroler Bergwelt zum Naturerlebnis Kaisergebirge.
Die Naturlandschaft Tirols verbindet sich dem städtischen Flair in der Festungsstadt Kufstein.
Bei erfolgreicher Vermittlung werden 3 % Provsion vom Kaufpreis zuzüglich 20 % Ust. von der Provision in Rechnung gestellt!
Nach Aufklärung über die ab 01.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht eines Energieausweises,
sowie Aufforderung zu seiner Erstellung wurde uns dieser vom Eigentümer bzw. Verkäufer noch nicht vorgelegt.